1. Gültigkeit
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für alle Bildungsangebote und
Bildungsveranstaltungen der SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung
und Durchführung von Bildungsveranstaltungen, am Hauptsitz, allen Niederlassungen und
externen Veranstaltungsorten und Räumen und gelten gleichermaßen für einzelne Teilnehmer/-innen
und/oder anmeldende Organisationen.
1.2. AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen
ausgehandelt sind.
2. Teilnahme und Anmeldung
2.1. Die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen führt Bildungsveranstaltungen in unterschiedlicher Form durch die
jedem/jeder Interessenten/-in offen stehen.
2.2. Sofern bei Abschlussprüfungen bestimmte Zugangsvoraussetzungen, vorgeschrieben
sind, ist für deren Erfüllung, gem. der jeweils gültigen Prüfungsordnung, der/die Teilnehmer/-in
selber verantwortlich.
2.3. Die Anmeldung für angebotene Bildungsveranstaltungen kann über die Homepage
www.sicherheitskrafthandel.de, schriftlich per Brief, per Fax, durch Bestätigung eines Angebotes
oder per E- Mail erfolgen.
2.4. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/-in bzw. die anmeldende Organisation,
das Bildungsangebot
wahrzunehmen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen.
3. Durchführung und Organisation
3.1. SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen
übernimmt es, den/die Teilnehmer/-in auf das vereinbarte Ausbildungsziel vorzubereiten.
3.2. Die Durchführung der Schulungen erfolgt durch geeignete Dozenten.
3.3. Die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen stellt zur Durchführung der Schulung geeignete Räumlichkeiten und
Unterrichtsmittel zur Verfügung.
3.4. Dem/der Teilnehmer/-in werden für die Erreichung des jeweiligen Lehrgangszieles
notwendige Unterlagen und Lehrmittel zur Verfügung gestellt.
3.5. Eine Unterrichtseinheit in Präsenzform umfasst 45 Minuten.
3.6. Die Prüfungsordnung
4. Änderung der Leistungen
4.1. Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl von 15 gebunden. Die
SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen
garantiert nicht die Durchführung des angebotenen Lehrganges und behält
sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
4.2. Die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen behält sich vor, eine zumutbare inhaltliche und organisatorische
Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung vorzunehmen, wenn dadurch Ziel und
Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Rechnungsbetrag entspricht den aktuellen Lehrgangskosten zum Zeitpunkt der Anmeldung.
5.2. Der Rechnungsbetrag ist bis zu Beginn der Veranstaltung oder bei Rechnungslegung fällig.
5.3. Bei Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Kostenträger der öffentlichen Hand erklärt
sich der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der jeweiligen Durchführungsanweisungen
mit einer direkten Zahlung an die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung
und Durchführung von Bildungsveranstaltungen einverstanden.
5.4. Bei Kündigung während der Veranstaltung wird der Betrag bis zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Kündigung fällig. Darüber hinaus gehende, bereits geleistete
Zahlungen werden erstattet.
5.5. Für den Fall, dass die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und
Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach Vertragsschluss mit den von dem/der
Teilnehmer/-in vereinnahmten Preisen nicht mehr kostendeckend arbeiten kann,
können, sofern Verträge vier Monate vor der Preisanpassung abgeschlossen wurden,
diese dem neuen Stand angepasst werden, soweit es für den/die Teilnehmer/-in
zumutbar ist. Dieser/diese kann dann durch schriftliche Erklärung, die innerhalb
10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei der SEMINARIS – Gesellschaft zur
Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen eingehen
muss, vom Vertrag zurücktreten, wenn die von der SEMINARIS – Gesellschaft zur
Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen geforderte
Preisanpassung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nach dem maßgeblichen
und jeweils gültigen Lebenskostenhaltungsindex in der Zeit zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Kursbeginn nicht unerheblich übersteigt. Als nicht
unerheblich gilt hierbei eine Steigerung von 10%. Preisanpassungen gelten ab
Bekanntgabe. Preisanpassungen gelten nicht für bereits laufende Ausbildungen.
5.6. Sollte eine gewährte und erhaltene Förderung in der Zukunft mit Wirkung für die V
ergangenheit durch die fördernde Stelle widerrufen oder auf sonst eine Weise verfallen
oder ungültig werden, hat die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung
und Durchführung von Bildungsveranstaltungen einen Rückerstattungsanspruch gegen
den Teilnehmer in Höhe der den Eigenanteil übersteigenden restlichen Kursgebühr.
6. Rücktritt
6.1. Ein Rücktritt vor Beginn der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Email
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Brief zu erfolgen.
6.2. Ein Rücktritt ist bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit möglich.
6.3. Bei einem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
von 50,00 € erhoben. Bei späterem Rücktritt wird eine Entschädigung in Höhe von
50 % der Gesamtkosten erhoben.
7. Kündigung
7.1. Eine Kündigung während der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Email
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Brief zu erfolgen. Das Fernbleiben von der
Bildungsveranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung.
7.2. Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind durch den/die
Teilnehmer/-in nicht kündbar.
7.3. Bei Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige
Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des auf den
Eingangstag des Kündigungsschreibens folgenden Lehrabschnittes.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes,
sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon
unberührt.
8. Personenbezogene Daten
8.1. Der/die Teilnehmer/-in willigt in die Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen
Daten ein. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich widerrufen werden. Der Widerruf
kann entweder mündlich, postalisch, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per
Fax an die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und
Durchführung von Bildungsveranstaltungen gesendet werden. Es entstehen keine anderen
Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden
Basistarifen. Verantwortlicher der SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung
und Durchführung von Bildungsveranstaltungen, ist Herr RA Stephan Födisch.
8.2. Der/die Teilnehmer/-in willigt ein, dass die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation,
Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen und ihre Mitarbeiter personenbezogene
Daten im Vertragsrahmen an die Qualifizierungspartner (z.B. BDSW / DSA)
weitergeben und von ihnen erhalten dürfen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit
ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich
widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder mündlich, postalisch,
per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Fax an die SEMINARIS –
Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen
gesendet werden. Es entstehen keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die
Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Verantwortlicher der SEMINARIS
– Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen,
ist Herr RA Stephan Födisch.
9. Urheberrecht
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Ausbildungsunterlagen
oder Teilen verbleiben beim Bildungsträger. Eine audio- und /oder visuelle Aufnahme irgendeines
Teils der Ausbildung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Maßnahmen mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer der Maßnahme ein
nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden
Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren
oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
10. Haftung
10.1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, soweit
nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
10.2. Bei Diebstahl oder Verlust von privaten Gegenständen, die in durch die SEMINARIS –
Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen
genutzte Räumlichkeiten eingebracht wurden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
10.3. Die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von
Bildungsveranstaltungen haftet nicht für durch unzutreffende Lehrinhalte entstandenen Schäden.
11. Hausordnung
11.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten.
11.2. Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß
gegen die Hausordnung) hat die Die SEMINARIS – Gesellschaft zur Organisation,
Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen das Recht, den/die
Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
(Version 2018 – 2.0 – Stand: 01.07.2018)
SEMINARIS
Gesellschaft zur Organisation, Verwaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen
Adelheidisstraße 75, 53225 Bonn
T +49 228 24 01 94 27
F +49 228 42 21 20 9
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