RICHTLINIEN
Regelungen für die Teilnahme am Lehrgang und die
abschließende Zertifikatsprüfung
„Sicherheitskraft Handel (DSA)“

1.     Ziel des Lehrgangs

Die Teilnahme am Lehrgang „Sicherheitskraft Handel (DSA)“ dient dem Erwerb der nachfolgend aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten:

Modul 1 (10 Kapitel E-Learning):
•    Handelsspezifische Kenntnisse: Kriminalitätsentwicklung, Inventurschaden, Inhouse-Logistik,
      sicherheitsrelevante Aufgaben
•    Anwendung von Rechtsvorschriften auf Sicherheitsdienstleistungen im Handel
•    Basiskenntnisse (Sicherheitstechnik, Bargeld- und Beleglogistik, organisatorische Maßnahmen)
•    Aufgabenvorbereitung: Objektspezifische Tätigkeiten, Einweisungen, Verfahren und Statistiken
•    Delikte zum Nachteil von Handelsunternehmen, Kunden und Dritten
•    Tätergruppenspezifische Vorgehensweisen, Maßnahmen und Techniken
•    Ablauf der tätergruppenbezogen Feststellungsbearbeitung
•    Online-Wissensüberprüfung nach jedem Kapitel mit mindestens 10 Fragen

Modul 2 (20 Unterrichtseinheiten - Präsensphase):
•    Vertiefung der Inhalte von Modul I anwendungskonkrete Vermittlung fachspezifischer Inhalte der
      Bewachungstätigkeit auf Verkaufs-, Neben- und Außenflächen
•    Praxis- / Fallbeispiele, Rollenspiele
•    Abschluss- / Zertifikatsprüfung

 
2.     Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang

Am Lehrgang kann teilnehmen, wer folgendes nachweist:
•    den Nachweis des Unterrichtungsverfahrens oder der Sachkunde gem. § 34a GewO

sowie

•    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach
      eine mindestens dreimonatige Berufspraxis als Einzelhandelsdetektiv / shopguard oder eine
      mindestens dreijährige Berufspraxis, von der mindestens sechs Monate als Einzelhandelsdetektiv /
      shopguard abgeleistet sein müssen.

oder

•    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit


Zur Teilnahme am Lehrgang kann ebenfalls zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen
nachweist oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen erworben hat, die eine Teilnahme rechtfertigen. Über das Vorliegen der Zulassungs-
voraussetzungen entscheidet die DSA im Einzelfall.


Grundsätzliches Mindestalter zur Teilnahme am Lehrgang: 21 Jahre. Ausnahmen sind nur in
begründeten Einzelfällen (Härtefall) möglich.

Am Lehrgang kann teilnehmen, wer folgendes nachweist:

•    den Nachweis des Unterrichtungsverfahrens oder der Sachkunde gem. § 34a GewO

sowie

•    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
      und danach eine mindestens dreimonatige Berufspraxis als Einzelhandelsdetektiv / shopguard oder
      eine mindestens dreijährige Berufspraxis, von der mindestens sechs Monate als Einzelhandelsdetektiv /
      shopguard abgeleistet sein müssen.

oder

•    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Zur Teilnahme am Lehrgang kann ebenfalls zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweist
oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat,
die eine Teilnahme rechtfertigen. Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die DSA im Einzelfall.

Grundsätzliches Mindestalter zur Teilnahme am Lehrgang: 21 Jahre. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen (Härtefall) möglich.


3.    Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Zertifikatsprüfung

Die Zertifikatsprüfung darf ablegen, wer die E-Learning-Phase und die vollständige Präsenzphase (Modul II) erfolgreich absolviert hat.


4. Gliederung, Inhalt und Zeitpunkt der Zertifikatsprüfung

•    Die Zertifikatsprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse.
•    Der Prüfungsteilnehmer soll im Rahmen zweier schriftlicher Modulprüfungen nachweisen, dass er diese
      Themenbereiche beherrscht und praxisgerecht anwenden kann.
•    Die Modulbereiche gliedern sich in die Inhalte der zwei Unterrichtsmodule gemäß 1.
•    Die beiden Modulprüfungen werden unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Unterrichtsmodul des
      Lehrganges durchgeführt.
•    Die Dauer der Modulprüfungen betragen jeweils 60 Minuten.
•    Die jeweiligen schriftlichen Modulprüfungen enthalten mindestens 10 Fragen einschließlich Unterfragen.
•    Im Rahmen der Zertifikatsprüfung von Modul 1 und Modul 2 sind jeweils 50 Punkte erreichbar.


5.     Bestehen der Zertifikatsprüfung

Die Zertifikatsprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in beiden schriftlichen Modulprüfungen mindestens ausreichende Leistungen
(mindestens 25 von 50 möglichen Punkten) erzielt wurden.

 
6.     Wiederholungsprüfungen

Eine Zertifikatsprüfung, die nicht bestanden ist, kann zwei Mal wiederholt werden.

Haben Prüfungsteilnehmer/innen bei nicht bestandener Zertifikatsprüfung in einer Modulprüfung mindestens ausreichende Leistungen
erbracht, so ist diese, auf Antrag des Prüfungsteilnehmers nicht zu wiederholen, sofern sich der Prüfungsteilnehmer innerhalb von
zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Zertifikatsprüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.


7.     Gültigkeit

Die Richtlinien gelten in der Fassung vom 1.4.2018 auf unbestimmte Zeit. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Bad Homburg, den 1.4.2018

Deutsche Sicherheitsakademie

Die Geschäftsführung


 
Anlage zur Prüfungsordnung „Sicherheitskraft Handel (DSA)“


Gegenstand der Prüfung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.    Handelsspezifische Kenntnisse

1.1.    Groß- und Einzelhandel (WISSEN)
          - Verkaufsformen
          - einzelne Betriebstypen

1.2.    Kriminalitätsentwicklung im Handel (WISSEN)
          -Kriminalstatistiken / -entwicklungen
          -Dunkelziffer

1.3.    Inventur (VERSTEHEN)
          - Inventurdifferenz
          - Inventurschaden
          - Verursachergruppen

1.4.    Inhouse Logistik (VERSTEHEN)
          - Abläufe:
          - Lager, Warenannahme, Verkaufsbereiche, Kasse  
          - Warenwirtschaftssysteme
          - Schwachstellen:
             Verpackung, Umtausch, Reklamation, Auszeichnung, Reduzierungen, Kassenbon
          - Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Handelsunternehmen

1.5.    Tätigkeitsbereiche der Sicherheitskraft (Berufsbild) (ANWENDEN)
          - Verhinderung/Verfolgung von Ladendiebstählen und ähnlichen Delikten
          - Ein- und Ausgangskontrolle
          - Erkennen von organisatorischen Fehlern, Schwachstellen etc.
          - Vorschlagswesen von eigenen Verbesserungsideen


2.    Anwendung von Rechtsvorschriften auf Sicherheitsdienstleistungen im Handel

2.1.    Allgemeine Rechtsvorschriften (ANWENDEN)
         - Grundgesetz
         - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
         - relevante Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
         - relevante Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch
         - relevante Vorschriften aus der Strafprozessordnung
         - relevante Vorschriften aus dem Datenschutzgesetz
         - relevante Vorschriften aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz


2.2.    Spezielle Rechtsvorschriften (ANWENDEN)
         - Gewerberecht
         - Gewerbeordnung
         - Bewachungsverordnung
         - Bundesdatenschutzgesetz
         - Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungsberufsgenossenschaft
         - Hygienevorschriften
         - Antikorruptionsvereinbarung

2.3    Verfahrensrecht (WISSEN)
         - Überblick über den Ablauf von Ermittlungs- und Strafverfahren
         - Zeugenstellung im Verfahren


3.    Basiskenntnisse (ANWENDEN)
       - Sicherheitstechnik
       - Bargeld- und Beleglogistik
       - Organisatorische Maßnahmen wie Räumungs- und Evakuierungspläne etc.


4.    Vorbereitung der Tätigkeit (ANWENDEN)
       - Objektspezifische Dienstanweisung
       - Vorbereitung auf den speziellen Einsatz in Bezug auf Kleidung, Ausrüstung etc.
       - An- und Abmeldung
       - Zeiterfassung
       - Feststellungsstatistik
       - Warenrückgabeverfahren
       - Objekteinweisung :
       - Befragungsraum hinsichtlich Erreichbarkeit und technische Ausstattung
       - Einzelhandelsspezifische Sicherheitstechnik - insbesondere Elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS),
         Überwachungsspiegel, Vitrinensicherung, Leinensicherung
       - Verkaufsbereiche - insbesondere Ein- und Ausgänge, Observationsecken, Manipulationsorte,
         Leerverpackungsfundorte
       - Lager, interne Bereiche
       - Parkplatz, Tiefgarage
       - anlassbezogene Hinzuziehung von Beschäftigten des Handelsunternehmens
       - Kontakte / Zusammenarbeit mit
       - Sicherheitskräften in Verbundsystemen wie City-Streifen oder City-Detektive
       - Behörden wie örtliche Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr
       - Staatsanwaltschaft


5.    Delikte zum Nachteil von Handelsunternehmen, Kunden und Dritten (ANWENDEN)


6.    Tätergruppen, wie Kunden, Beschäftigte, Lieferanten, Handwerker und Dienstleister (ANWENDEN)
       - Tätertypen
       - Spezielle Vorgehensweisen und Techniken
       - Vornahme geeigneter Gegenmaßnahmen


7.    Ablauf der Feststellungsbearbeitung bezogen auf die Tätergruppen (ANWENDEN)

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